Frankfurt: Ein ungeheuerlicher Verdacht steht seit dem 31.08.2011 im Raum: Hat der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) bei der Beantwortung einer Anfrage der SPD im hessischen Landtag nicht die Wahrheit gesagt? In der Sitzung des Rechts- und Integrationsausschuss wurde ein Bericht der SPD-Fraktion zu der Beschlagnahme der Server der Piratenpartei am 20. Mai 2011 vorgelegt. Dieser Bericht war dem Bundesvorstand der Piratenpartei vorab zugespielt worden und wurde von ihm ausführlich kommentiert.
Hahn hatte auf die Anfrage der SPD zur Beschlagnahme der Server der Piratenpartei erklärt, dass die Darmstädter Staatsanwaltschaft über einen bevorstehenden Angriff auf Rechner eines französischen Energieunternehmens informiert worden sei. Dies habe in einem Schreiben der französischen Staatsanwaltschaft vom 17. Mai gestanden, welches das Bundeskriminalamt (BKA) am 18. Mai an die Staatsanwälte weitergeleitet hatte. Das BKA war in diesem Zusammenhang um eine Vorabsicherung von Daten auf dem Server der Piratenpartei gebeten worden. Hierbei ging es um den Dienst "Piratenpad", der von der Piratenpartei öffentlich angeboten wird.
Am 20.Mai war es daraufhin zu einer Durchsuchung der Server der Piratenpartei gekommen. Daraus resultierend waren weite Teile der Infrastruktur der Partei über viele Stunden hinweg unerreichbar. Auf eine Beschwerde der Partei hin prüft die Justiz die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme, die unter anderem mit einer Eilbedürftigkeit begründet worden war.
"Selbst wenn noch ein weiterer Angriff geplant worden wäre, wäre eine Abschaltung der gesamten Infrastruktur einer sich im Wahlkampf befindlichen Partei eine absolut unangemessene Maßnahme gewesen. Es bestand zudem auch kein Anlass zu der Vermutung, dass von Seiten der Piratenpartei aus Beweismittel vernichtet worden wären, wenn die Staatsanwaltschaft um deren Herausgabe gebeten hätte." so Uwe Schneider, Vorsitzender der Piratenpartei Hessen. "Jemand sollte Herrn Hahn daran erinnern, dass es kein Kavaliersdelikt ist, einen Ausschuss und somit das gesamte Parlament dreist zu belügen!"
Nach Aussage des Bundesvorstands sind in dem Schreiben der französischen Staatsanwaltschaft, auf das Herr Hahn Bezug nimmt, keinerlei Hinweise auf einen angeblich bevorstehenden Angriff enthalten. Auf diese Weise, so der Verdacht, habe der Justizminister eine Eilbedürftigkeit der Beschlagnahme konstruiert, die tatsächlich überhaupt nicht bestanden habe.
Hier muss sich Herr Hahn erklären", fordert Schneider weiter. "Sollte dieser Vorwurf zutreffen, wäre er im Amt des Justizministers nicht mehr tragbar. Die parlamentarische Aufklärung eines ohnehin bedenklichen juristischen Vorganges durch falsche Angaben gegenüber einer Landtagsfraktion zu vereiteln, würde dem Amt des Justizministers irreparable Schäden zufügen."
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| Piratenpartei Landesverband Hessen |
02.09.2011
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