Bad Vilbel: Seit Juli 2010 können Verbraucher ihr Girokonto bei Banken und Sparkassen als so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen lassen. Darauf weist die AWO Haushalts- und Schuldnerberatung Bad Vilbel hin und betont, dass die Kunden einen Rechtsanspruch darauf haben. Bis zum Jahresende 2011 können Schuldner, deren Konto gepfändet wurde, die Kontofreigabe beim Amtsgericht beantragen, wenn das Einkommen unter dem Pfändungsfreigrenzen liegt. Ab Januar 2012 entfällt dann auch der Verrechnungsschutz, der Beziehern von Sozialleistungen erlaubte, ihre Bezüge innerhalb von 14 Tagen vom Konto abzuheben.
„Schutz vor Pfändung bietet nur das P-Konto, weshalb wir allen Schuldnern, die bereits gepfändet werden oder von Pfändung bedroht sind, dringend anraten, die Umstellung bei ihrer Bank zu beantragen", so Rainer Fich vom der AWO.
Die Führung eines Kontos als P-Konto bewirke einen automatischen Pfändungsschutz des Guthabens in Höhe des Pfändungsfreibetrages. Das sind derzeit 1028,89 Euro bei Alleinstehenden. Der Betrag gilt unabhängig von der Art der Einkünfte. So sind also Arbeitseinkommen und Renten genauso geschützt wie Sozialleistungen.
Dieser Basis-Pfändungsschutz könne beim jeweiligen Geldinstitut erhöht werden, wenn unterhaltsberechtigte Personen nachgewiesen werden können. Hierbei können Schuldnerberatungsstellen helfen.
Wird der geschützte Betrag in einem Monat nicht vollständig in Anspruch genommen, so wird die Differenz bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages auf den Folgemonat übertragen. So sind also für Alleinstehende in einem Monat maximal 2057,78 Euro unpfändbar.
Die kostenlose Umstellung auf ein P-Konto sei nicht an das Vorliegen einer Kontopfändung gebunden und könne jederzeit bei der Bank beantragt werden. Die Schutzwirkung erfolge rückwirkend zum jeweiligen Monatsbeginn.
Da jede Person nur ein P-Konto führen dürfe, wird die Bank die Führung eines P-Kontos der SCHUFA melden, was jedoch keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit habe, sondern ausschließlich der Vermeidung von Missbrauch diene. Ein bestehendes Gemeinschaftskonto (z.B. bei Ehepaaren) muss auf ein Einzelkonto umgestellt werden, da das P-Konto nur für Einzelpersonen erlaubt ist.
Weitere Informationen erteilt die AWO Haushalts- und Schuldnerberatung gerne während ihrer Sprechstunden.
| Link |
|---|
| AWO Haushalts- und Schuldnerberatung Bad Vilbel |
28.11.2011
|
|
|
Bad Vilbel: Es war 1992 als sich eine kleine Gruppe mit demvgemeinsamen Interesse am Bogenschieße ...
Donnerstag 24. Mai, 18 Uhr, Parkplatz Friedhof und Auferstehungskirche Bad Vilbel: Der Verein f ...
Bad Vilbel: Am Freitag, den 25. Mai 2012 kommt um 15 Uhr Carola Straßburg, eine Sicherheitsberate ...
Bad Vilbel: Die AWO Haushalts- und Schuldnerberatung bietet folgende offenen Sprechstunden im Jun ...
Karben: Der NABU Karben lädt zu seiner 2. öffentlichen Vogelstimmenwanderung ein. Die Leitung hat ...
Bad Vilbel: Haben auch Sie Lust und Interesse diese Ganzjahres-Sportart, bei ...
Lieber Oldtimerfan, liebe(r) IG / Club/ Verein, Wir veranstal ...
Sein Leben, seine Lieder: eine Revue Eine Hommage mit Hans Schwab und Ronka N ...
Das Sommerkonzert 2012 des Landes-Jugend-Sinfonie-Orchesters Hessen Gem ...
Lebenslust & KunstGenuss Oktober 2012 in der "Anhäuser Mühle" DER NA ...