Gegen den 23-Jährigen Wohnungsinhaber aus Bad Nauheim hatte das
Amtsgericht Gießen zuvor einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, da er
in Verdacht stand, Betäubungsmittel zu besitzen.
Die Wohnung des jungen Mannes wurde am 13.04.2010 in Bad Nauheim nach
Drogen durchsucht. Zunächst war es nur Routine, welche die Beamten
dazu veranlasste, auch in dem im Wohnzimmer befindlichen rollbaren
Kleiderschrank nachzusehen.
Als sie diesen öffneten, konnten sie im
vorderen Bereich mehrere Blumentöpfe und dahinter versteckt die
Hanftöpfe mitsamt Strahler erkennen. Der Mann hatte sich richtig Mühe
gemacht und eine kleine Plantage eingerichtet, in der auch die
erforderlichen klimatischen Bedingungen nachgestellt wurden.
Der Ideenreichtum half ihm jedoch nichts. Der Schrank, der Strahler,
die Drogen und mehrere Handys wurden sichergestellt. Zudem wird gegen
ihn ein Verfahren eingeleitet.
20.04.2010
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