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Künftig Paddelverbote auf der Nidda?

Bad Vilbel: Die Renaturierungsmaßnahmen an der Nidda haben die Wetterau als Naherholungsgebiet nachhaltig aufgewertet. Rund 18 Flusskilometer wurden in verschiedenen Abschnitten wieder in einen naturnahen Zustand versetzt und neue Lebensräume für eine auentypische Flora und Fauna geschaffen. Vor den Toren Frankfurts sind attraktive Flusslandschaften entstanden, die vor allem von Paddlern angenommen werden. Diese Attraktivität erhöht wiederum den Freizeitdruck auf die Nidda selbst und stellt somit das ursprüngliche Renaturierungs-Konzept auf den Kopf. Ein Zielkonflikt bahnt sich an.

Ein Problem, um dessen Lösungen Naturschutzverbände und Organisationen in der Wetterau gleichermaßen bemüht sind, insbesondere die Untere Naturschutzbehörde in Friedberg. „Wir stehen erst am Anfang dieser Thematik", sagt Michael Schwarz, von Beruf Biologe und stellvertretender Leiter der Naturschutzbehörde. Es sei jedoch nicht geplant die interessierte Bevölkerung von der Nidda auszuschließen. Ihm kommt es darauf an, dass „die Bedeutung intakter Gewässer und deren Bedeutung als Lebensraum auch für bedrohte Arten erkannt wird."

Ein Ausschluss der Menschen vom Fluss und dessen Landschaften wirke da kontraproduktiv, betont Schwarz. „Aber es muss auch sichergestellt werden, dass grobes Fehlverhalten von einzelnen oder bestimmten Gruppen unterbunden wird." Oft wurden in der Vergangenheit die neu entstandenen Kiesbänke schon mal als Grillplatz für eine launige „Paddel-Party im Fluss" mit anschließendem Müll in Anspruch genommen. Derlei Szenarien entsprechen natürlich nicht dem Ziel einer renaturierten Flusslandschaft.

Notfalls bleibt eine „Artenschutzrechtliche Anordnung" seitens der Naturschutzbehörde dagegen zu setzen, um die beabsichtige gesetzliche Funktion im Natur- und Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erfüllen. Und das besagt dann, dass das Betreten oder Befahren der renaturierten Flussabschnitte und Uferzonen in der Brut- und Setzzeit von März bis Juli von der Unteren Naturschutzbehörde strikt untersagt werden kann.

Bei Zuwiderhandlungen oder groben Vergehen gegen diese Anordnungen können nach dem Bundesnaturschutzgesetz Busgeldverfahren bis zu 50.000 Euro drohen oder besonderes frevelhaftes Verhalten gar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Überwacht werden diese unter Naturschutz gestellte Gebiete und artenschutzrechtliche Anordnungen von Mitarbeitern des Landesbetriebes „Hessenforst" im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Doch könnten zu starke Reglementierungen auch „eine Gradwanderung werden", weiß auch Schwarz. Aber es werde immer wieder neu zu prüfen sein, welche Maßnahmen letztendlich zur Zielerreichung erforderlich seien, Naturschutz und das Bedürfnis zur Naherholung in Einklang zu bringen. Informationstafeln und naturpädagogische Flussführungen, wie sie von den Naturschutzverbänden in der Wetterau angeboten werden, sollen helfen die Akzeptanz für künftige Nutzungsregeln zu erhöhen.

Auch der Bad Vilbeler Gewässerökologe Gottfried Lehr hält Lenkungsmaßnahmen für angebracht. Ihm ist es ein Dorn im Auge mit anzusehen, „wie die Natur als vermarktete Spaßkulisse für Freizeit-Events missbraucht und verramscht wird." Hierfür sei die Niddarenaturierung nicht durchgeführt worden, moniert Lehr, der viele Flusskilometer in der Planung und der Ausführung gestaltet und realisiert hat, zuletzt die weit über Hessens Grenzen hinaus beachteten Renaturierungsmaßnahmen im Bad Vilbeler Stadtteil Gronau.

Dort wurde im vergangenen Jahr auf einer Fläche von nahezu 50 Hektar dreieinhalb Kilometer der Nidda ein neues Flussbett mit großen Schleifen, breiten Laichzonen mit Kiesbänken ausgebaggert wie Retentionsflächen zum Hochwasserschutz geschaffen. Rund 300.000 Kubikmeter Erde mussten bewegt und Dämme und Radwege neu errichtet werden. Eisvögel, Weißstörche und Kiebitze haben zwischenzeitlich ihren ständigen Lebensraum gefunden, ist der seltene Flussregenpfeifer wieder anzutreffen.

In ein oder zwei Jahren werde die Artenvielfalt wie die Vegetationsentwicklung in Gronau sich noch erheblich verändern, betont Ralf Eichelmann. Der Diplomagraringenieur bei der Friedberger Naturschutzbehörde und vogelkundliche Experte in der „Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz" betreut seit vielen Jahren die renaturierten Flussabschnitte und Auen an der Nidda. Für die rasche Entwicklung der Artenvielfalt und der Rückkehr seltener Vogelarten, Fische und Amphibien stehen die Beispiele in Ilbenstadt, so Eichelmann.

Insgesamt wurden in Ilbenstadt rund 83 Hektar an Retentionsflächen reaktiviert und nahezu zwei Kilometer Flusstrecke naturnah umgestaltet. Laubfröche, Bekassinen, Blaukehlchen und seltene Rallen wie das Tüpfelsumpfhuhn sind dort wieder heimisch geworden, ebenso Weißstörche, Graureiher, Milane und seltene Weihen. Die Ansiedlung der Meerforelle ist projektiert. Doch hierfür muss die Durchlässigkeit des Fluss-Systems Nidda zum Main und Rhein gewährleistet sein. Noch stehen die Wehre in Frankfurt dieser Ansiedlung entgegen.

Auch für Eichelmann ist der zunehmende Kanuverkehr auf der Nidda ein noch „ungelöstes Problem." Er spricht sich wie seine Kollegen Lehr und Schwarz ebenfalls für Lenkungsmaßnahmen aus. Aber noch darf die Nidda mit Kanus befahren werden. Verbote gibt es nicht und stehen bei der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt auch nicht an. Da ist „noch gar nix geplant", sagt Gunter Schöcker, Dezernent für landschaftliche Schutzgebiete im Amtsbezirk des Regierungspräsidiums. Für ihn ist diese „Problematik nicht akut."

So führt auch der Deutsche Kanuverband in seinem aktuellen „Flusswanderbuch für Deutschland" die Nidda noch als Paddelfluss für Kanutouren auf. Und die Nidda wird vermehrt befahren. Der Kanuverkehr nimmt zu, auch deshalb, weil die renaturierten Flussabschnitte ein attraktives „Outdoor-Feeling" bieten. Und so etwas spricht sich rasch herum, nicht nur bei den einzelnen Kanuwanderern, insbesondere auch bei den gewerblichen Kanuvermietern, die schon teilweise mit Kanufahrten für Betriebsausflüge auf der Nidda im Internet werben.

Jörg Schalles, Paddellehrer und Kanuverleiher in Harheim, hat die Nidda in seinem Programm. Zwischen April und Oktober kommt er auf rund 250 vermietete Boote. Gronau ist seine Einsetzstelle. Für ihn ist die Nidda auch für ungeübte Paddler befahrbar. Eine Ausbildung für Paddler, wie sie in den organisierten Kanuvereinen üblich ist, kann er von seinen Kunden natürlich nicht verlangen. Gleichwohl ist auch er für Befahrensregeln. Oberhalb von Gronau ist für ihn das Befahren der Nidda „kein Thema."

„Gegen begründete ökologische Befahrensregeln haben wir nichts einzuwenden", sagt Horst Delp, Geschäftsbereichsleiter der Abteilung „Sportinfrastruktur" beim Landessportbund Hessen. Diese Regeln müssten aber gemeinsam geschaffen und umgesetzt werden. Der Landessportbund hat in der Vergangenheit maßgeblich an Vereinbarungen zwischen Naturschutz und Kanusport auf hessischen Fließgewässern mitgearbeitet, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umweltministerium und dem Hessischen Kanuverband im Rahmen der „Allianz Sport und Umwelt" der Hessischen Landesregierung.

Für Petra Schellhorn, im Hessischen Kanuverband zuständig für den Freizeitsport, sind Befahrensregeln „immer dann ein Problem, wenn diese ohne Absprache mit den Kanufahrern" getroffen werden. Schellhorn weist darauf hin, dass der Kanuverband in der Vergangenheit „stets erfolgreich Naturschutzregelungen mit ausgearbeitet haben." Und diese Regelungen sind als „Flussinformation" auf der Website des Kanuverbandes für alle Kanufahrer in Hessen einsehbar.

Die im Hessischen Kanuverband organisierten Paddler seien an diese Vereinbarungen strikt gebunden, werden die Übungsleiter und Mitglieder für ökologisch sensible Fließgewässer ausgebildet, so Schellhorn. Ganz anders die kommerziellen Kanuverleiher. Deren Kunden verfügen häufig nicht einmal über ausreichende Paddel- und Flusskenntnisse. „Das ist das eigentliche Problem", kritisiert Schellhorn. Diese Gelegenheitspaddler gehen ohne gewässerökologische Sachkunde auf die Gewässer.

Im Herbst wird man sich zu ersten Gesprächen zusammensetzen. Eine „Spaßbremse" will hierbei der Gewässerökologe Lehr „auf gar keinen Fall sein." Denn die Kinder, die heute auf der Nidda paddeln, betont Lehr, werden die Flusswächter von morgen sein. Aber es dürfte deutlich werden, dass die Nidda künftig ohne Regeln und ohne gemeinsamen Vereinbarungen zwischen Naturschutz und Freizeitnutzer auf den renaturierten Flussabschnitten nicht mehr befahren werden kann.

Von Kurt Sänger

06.09.2010

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