Bad Vilbel: Sowohl in der Frankfurter Rundschau, als auch in der Überschrift der Frankfurter Neuen Presse, wird zum Thema des Prozesses vor dem Verwaltungsgericht Gießen wegen des Untreueverdachtes einer Mitarbeiterin ein falscher Eindruck erweckt. Die Stadt Bad Vilbel hatte sich zur Bearbeitung und zur Wahrung der Interessen eines renommierten Fachanwaltbüros für Arbeitsrecht bedient.
Dies ist angebracht, weil das Arbeitsrecht bekanntlich durch Richterrecht geprägt ist, dementsprechend unübersichtlich wurde, es sehr schwierig ist auf dem Laufenden zu bleiben und daher sinnvoll ist, sich eines Spezialisten zu bedienen. Das von der Stadt Bad Vilbel beauftragte Fachanwaltsbüro erhielt dementsprechend eine Prozessvollmacht.
Das Anwaltsbüro hatte daher die Aufgabe übernommen, die Rechte und Interessen der Stadt Bad Vilbel wahrzunehmen. Der rechtzeitige Vortrag beim zuständigen Gericht gehört zu den Grundaufgaben eines Anwalts, wenn er ein Mandat übernimmt. Deswegen ist die in dem Zusammenhang getätigte Nennung der Juristeneigenschaft der Rathausspitze und der Verweis auf Pannen im Rathaus schlichtweg irreführend.
22.12.2011
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