Stadtrat Stein: Eltern müssen an Reisedokumente der Kinder denken
Frankfurt: Die großen Ferien stehen vor der Tür. Viele Urlauber werden wieder die Entspannung in fernen Ländern der Welt suchen. Immer wieder stellen Flugreisende beim Einchecken vor dem Abflug in den Urlaub fest, dass ein Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass nicht mehr gültig ist. Der ein oder andere hat im Reisestress seinen Pass zuhause vergessen.
Früher mussten sich die Betroffenen in solchen Fällen an die Passbehörden der umliegenden Kommunen wenden, wie etwa Frankfurt, Offenbach oder Hofheim, um dort ein neues Ausweisdokument zu erhalten. Oftmals war dafür die bis zum Abflug verbleibende Zeit zu kurz. Durch den Vor-Ort-Service der Stadt Frankfurt am Main können diese Wege in der Ferienzeit von 29. Juni 2012 bis einschließlich 17. August 2012 eingespart werden.
Der für das Bürgeramt zuständige Dezernent für Infrastruktur, Stadtrat Stein, weist darauf hin, dass seit dem 26. Juni 2012 die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind. Stadtrat Stein: „Aufgrund europäischer Vorgaben brauchen alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Das kann ein Kinderreisepass, ein Reisepass oder - je nach Reiseziel - ein Personalausweis sein."
Für die Eltern als Passinhaber mit einem Kindereintrag bleibt das Dokument weiter gültig. Den betroffenen Eltern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Ist die Ausstellung von eigenen Dokumenten für die Kinder in der Heimatgemeinde nicht mehr rechtzeitig möglich, hilft auch hier der Vor-Ort-Service am Flughafen mit der Ausstellung von vorläufigen Reisedokumenten.
Voraussetzung für den Vor-Ort-Service ist eine Passermächtigung der jeweiligen Heimatgemeinde. Ein kurzes Telefonat der städtischen Mitarbeiterin/des städtischen Mitarbeiters genügt und wenige Minuten später kann die Ermächtigung bereits als Fax vorliegen. Erfreulich für die Betroffenen: Für den Service des Frankfurter Bürgeramts werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Nur die gesetzlichen Gebühren für vorläufige Ausweisdokumente werden in Rechnung gestellt. Die maximalen Gebühren liegen bei 52 Euro für einen vorläufigen Reisepass, 23 Euro für einen vorläufigen Personalausweis und 26 Euro für einen Kinderreisepass.
Der Counter 700.2 befindet sich im Terminal 1 (Abflug) zwischen Halle B und C. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr. Angeboten wird der Ausweisservice viermal im Jahr - Ostern, Sommer, Herbst, Weihnachten - jeweils in den Ferienzeiten von Hessen und den benachbarten Bundesländern. Außerhalb dieser Urlaubszeiten können sich die Betroffenen an das Bürgeramt Höchst oder die Städte Offenbach oder Hofheim wenden.
29.06.2012
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