Bad Homburg: Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte hat für den Bereich Bad Homburg v.d.Höhe zum 1. Januar 2012 neue Bodenrichtwerte ermittelt. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) werden diese durchschnittlichen Lagewerte des Bodens in der Regel alle zwei Jahre insbesondere aus Kaufverträgen abgeleitet.
Neben baureifem Land sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft werden je nach Entwicklungsstufe auch Bodenrichtwerte für Bauerwartungs- und Rohbauland ermittelt. Soweit Grundstücke bebaut sind, ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Gegenüber der letzten Bodenrichtwertermittlung 2010 haben sich die Bodenrichtwerte für Wohnbauland und Mischgebiete im Mittel um 10 bis 15 Prozent erhöht. In guten Lagen wurden teilweise noch höhere Preissteigerungen registriert. So wurde der Richtwert im Bereich Hardtwald auf 1000 €/m² und im Bereich Ellerhöhweg auf 1050 €/m² angehoben.
Im Bereich der Louisenstraße (Geschäftslage) wird ein Spitzenwert von 1.700 €/m² erzielt. Preis gestaltend wirkt dabei nach wie vor die besonders attraktive Lage Bad Homburgs im Vordertaunus mit optimaler Verkehrsanbindung und einer hohen Wohnqualität mit sehr guten Geschäftslagen innerhalb des Stadtgebietes.
Bei Gewerbe liegen die Bodenrichtwerte je nach Lage weitgehend unverändert zwischen 125 - 450 €/m², allerdings auf Grundlage geringer Kauftätigkeit.
Ebenso ergaben sich keine Veränderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen. Die Preise im Einzelnen: Acker- und Grünland: 6 €/m², Gartenland: 25 €/m² und Forstflächen 8 €/m².
Wesentliche Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die Auswertung vorliegender Kaufverträge aus den Jahren 2010 und 2011. Dabei können primär nur Kaufverträge von unbebauten Grundstücken ausgewertet werden. Hilfreich sind aber auch Kaufverträge über Grundstücke, bei denen der Abriss alter Gebäude ohne Substanzwert einhergeht. Insgesamt konnten 43 Kaufverträge für Wohnbauland/Mischgebiet und 71 Kaufverträge im landwirtschaftlichen Bereich ausgewertet werden.
Die in Zonen eingeteilten Bodenrichtwerte werden in einer vom Gutachterausschuss erstellten Bodenrichtwertkarte dargestellt. Die Karte kann analog zu 60 € oder digital zu 100 € über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarte über das Internet kostenfrei einzusehen (Stadtinformationssystem: www.bad-homburg.de).
Aufgrund von Vorgaben des Landes Hessen bzw. der Bodenrichtwertrichtlinie 2010 hat sich die Präsentation der Karte optisch etwas verändert und enthält weitere zusätzliche Informationen, zum Beispiel den Entwicklungszustand oder die Zonennummer. Entsprechend wurde die Karte auch um neue Zonen erweitert. Hervorzuheben wären Richtwertzonen für den Bereich Sonderbauflächen „Klinik" (Zone 330 und 331) und Rohbauland „Am Hühnerstein" (Zone 609).
04.07.2012
|
|
|
Bildungsdezernentin freut sich über Investition in Schulsanierung Frankfurt: Trotz der schwieri ...
Verkehrsminister vertagt Entscheidung über Nachtruhe an Straßen Frankfurt: Der Frankfurter Verk ...
Verbraucherschutzminister fordern klare Rechtslage für Vollzugsbehörden Wiesbaden: Auf ihrer Ja ...
Endlich bekannt: Das Geschlecht des Tigerbabys im Zoo Frankfurt: Am 3. April wurde im Zoo Frank ...
Live, kostenlos, open air Bad Vilbel: Das Musikprogramm des Wolkenkratzer-Festivals 2013 am 25. ...
Venedig zwischen Traum und Wirklichkeit Thomas Friesenhahn ist Lehrer am ...
Das Kurzfilmfestival Shorts at Moonlight präsentiert jeden Sommer die besten ...