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Alleinerziehende benötigen häufiger Hilfen zur Erziehung

Wiesbaden: Im Jahr 2011 wurden in Hessen knapp 64.000 Hilfen zur Erziehung und knapp 4.900 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit knapp zwei Prozent mehr Hilfen gewährt als ein Jahr zuvor. Von den insgesamt 68.800 Hilfen wurden knapp 34.600 im Berichtsjahr beendet und 34.200 Hilfen dauerten am Jahresende noch an.

Mit 48 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform" und der sozialpädagogischen Familienhilfe mit knapp zwölf bzw. elf Prozent. Knapp sieben Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und sechs Prozent auf die sonstigen Hilfen nach § 27 SGB VIII.

Die soziale Gruppenarbeit, die Erziehung in einer Tagesgruppe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung spielen zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen (§ 35 a SGB VIII) nimmt eine Sonderstellung ein und gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung. Sie machten sieben Prozent aller Hilfen aus.

38 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, lebten von Transferleistungen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je „stärker" der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie notwendig war. So lag zum Beispiel der Anteil bei der Vollzeitpflege bei 79 Prozent, bei der eher „schwächeren" Erziehungsberatung hingegen bei 17 Prozent.

43 Prozent aller Hilfen wurden an Alleinerziehende gewährt; bei zusammenlebenden Eltern waren es 37 Prozent. Mehr als jede zweite dieser Alleinerziehenden war auf Transferleistungen angewiesen. Dies ist unter anderem mit der zunehmenden Belastung in Form von fehlenden materiellen Ressourcen und fehlender sozialer Unterstützung sowie bestehenden Alltagsproblemen zu erklären. Hinzu kommt, dass die Kinder oft seelisch unter der Trennung der Eltern leiden.

Neben den Hilfen, die sich auf den einzelnen jungen Menschen beziehen, werden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wird die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit 76.800 über der Zahl der gewährten Hilfen (68.800) lag.

Die Hilfen können ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet werden.



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Statistisches Landesamt Hessen


06.08.2012

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