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„Rechtliche Beurteilung der Grünen ist schlichtweg falsch"

Magistrat gibt erneut Richtigstellung zum Akteneinsichtsausschuss ab
Bad Vilbel:
Die Kritik der Bad Vilbeler Grünen am Akteneinsichtsausschuss für den Neubau des Dortelweiler Sport- und Vereinsheims am dortigen Sportplatz weisen Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr und der Fachbereichsleiter der Hauptverwaltung, Walter Lassek, entschieden zurück.

„Die Grünen liegen falsch, wenn sie behaupten, der Akteneinsichtsausschuss müsse wegen Formfehlern wiederholt oder weitergeführt werden. Die Auffassungen, der Ausschuss sei nicht öffentlich, ohne Magistratsmitglieder durchgeführt und ohne Konstituierung von statten gegangen, sind schlichtweg falsch", so Bad Vilbels Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr.

Fakt ist, dass der Antrag auf Akteneinsicht beim Neubau des Dortelweiler Vereinsheims der Fraktion der Grünen in der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2012 öffentlich behandelt und einstimmig beschlossen worden ist. Ebenfalls mit einstimmigem Beschluss wurde der Vorgang in den bereits bestehenden Ausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss (HFA), verwiesen, indem das Thema weiter behandelt werden sollte.

Dabei wurde sich einstimmig, also gemeinsam mit den Grünen, gegen eine Einsetzung eines eigenen Ausschusses zum Thema ausgesprochen. Im HFA vom 10. Mai wurde, wieder öffentlich, der verwiesene Antrag dann form- und sachgerecht behandelt. Der bestehende Ausschuss wurde bereits konstituiert, die Rüge der fehlenden konstituierenden Sitzung ist daher unbegründet (siehe dazu auch den Rechtskommentar Benneman/Daneke/Meiß, Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 50 HGO Rn. 96).

Nochmals einstimmig wurde entschieden, dass die Einsicht der Akten im Fachbereich Technische Dienste im Bauplanungsamt an drei Werktagen vorgenommen werden kann, was zwischen dem 29. und 31. Mai möglich war.

„Der Ausschuss selbst hat, mit Beteiligung der Grünen, immer öffentlich getagt. Allerdings wird die Öffentlichkeit nicht dadurch ausgeschlossen, dass Bürgern die Einsichtnahme in die Akten verwehrt wird. Nach dem Wortlaut von § 50 II 2 HGO steht die Akteneinsicht nur den jeweiligen Mitgliedern des Akteneinsichtsausschuss zu. Deshalb kommt auch einzelnen Gemeindevertretern oder Fraktionen kein Einsichtsrecht zu (siehe dazu auch den Rechtskommentar Benneman/Daneke/Meiß, Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 50 HGO Rn. 98), somit eben nur Ausschussmitgliedern und keinen Ortsbeirats-Mitgliedern. Grünen-Ortsbeiratsmitglied Kurt Sänger, war dazu nicht berechtigt und hat die Einsicht auch nicht ermöglicht bekommen. Ein rechtlich einwandfreier Vorgang", so Hauptamtsleiter Lassek.

Die Fraktion weist auf das Bestehen der Anwesenheitspflicht des Magistrats hin. Für den Akteneinsichtsausschuss sollte zwar ein Magistratsmitglied anwesend sein, allerdings nur bei den Sitzungen des Ausschusses. Und dies war immer gegeben.

Bei der einvernehmlichen Einsichtnahme im Bauamt selbst muss kein Magistratsmitglied zur Erläuterung beiwohnen, er kann, und das ist seit Jahren so übliche Praxis, Verwaltungsmitglieder, die mit dem Vorgang vertraut sind, damit beauftragen. Dies ist auch in diesem Fall so geschehen, die überwiegende Zeit waren sachkundige Mitarbeiter des Bauplanungsamtes für Erläuterungen bei der Akteneinsicht zugegen.

„Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) regelt in § 50 Absatz 2 die Akteneinsicht für die Kommunen, den sich die Grünen besser mal angeschaut hätten, bevor sie unqualifizierte Aussagen getätigt hätten. Es ist alles rechtens abgelaufen, warum die Grünen jetzt wegen angeblicher Formfehler nochmals einen erneuten Ausschuss einberufen wollen, ist und bleibt nicht nachzuvollziehen. Nur weil man etwas Falsches wiederholt, wird es nicht richtig", so Bürgermeister Dr. Stöhr.

„Unklar bleibt auch, warum die Grünen sich auf § 25 HGO berufen. Dort ist von einem Widerstreit der Interessen die Rede. Klar ist doch, dass der Dortelweiler Ortsvorsteher Herbert Anders beim Bau des Vereinsheims keinerlei persönliche Interessen verfolgt oder daraus persönlich einen Vorteil gezogen hat. Er hat schlicht und ergreifend seine Arbeit für Dortelweil gemacht. Einem Ortsvorsteher nun vorzuwerfen, sich für seinen Ortsteil eingesetzt zu haben, ist schon ein starkes Stück der Grünen Bad Vilbels", argumentiert Dr. Stöhr abschließend.

17.08.2012

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